Benjamin Heinrichs, TU Ilmenau br Felix Ihle, FSU Jena ab 13:00 Uhr br Nick Faulwetter, TU Ilmenau br Martin Beier, FH Schmalkalden br Falk Pißler, FH Jena br Susann Fischer, FH Jena br Erik Bodenstein, FSU Jena bis 14:30 Uhr br Stephan Jauch, FH Schmalkladenbr Andreas Weidner, TU Ilmenau
Nach dem Greichtsurteil des VG Weimar ist eine Exmatrikulation ausgeschlossen. Es wird Diskutiert wie man nun damit umgeht. Dabei wurden die unterscheidlichen Aspekte didkutiert.br Aus Ilmenau wird berichtet dass man dort auch von Universitäts-Seite her die Auffassung vertritt dass die Universität im Falle der Nichtzahlung wenig handhabe hat und die Studienbescheinigungen ausgestellt werden müssen. Die Gespräche mit der Hochschulleitung werden fortgeführt. br
Der Kultusminister wurde angefragt, er hat uns jedoch vertröstet udn gebeten dass mit der zuständigen Fachabteilung zu klären. Für ein allgemeines Gespräch steht er im August zur Verfügung. –> benni kümmert sich um Gesprächstermin nächste Woche mit Herrn Gemmeke
Es sind noch folgende Punkte zu klären:
Wobei man sich bei der Säumnisgebühr einig war dass sie nicht anfallen kann, aber das soll ncoheinmla abschließend geklärt werden.br Vorteile des Treuhandkontos:
Nachteile
Ergebnis: Man will versuchen wieder einen Boykott durchzuführen, dort wo es geht auch mit Treuhandkonto. Die Entscheidung muss aber jeder StuRa/StuKo selbst tragen. Die KTS sollte den Boykott unterstützen dazu wird ein Umlaufverfahren gestartet.
Die Stellungnahme muss Montag im Kultusministerium liegen.br
– Felix ergänzt
Verantwortlich für Ausarbeitung der Formulierung : Felix Ihle
Allgemein: Angaben dass es nur redaktionelle Änderungen sind stimmen nicht br
Änderung §60 ist durch Ablehnung von Änderung § 63 überflüssig br
Änderung § 63 : Ein Probestudium ist besonders in hinblick auf die Ungewissheit für bis zu 4 Semester Unsinn. Der Eignungstest sollte beibehalten werden.br
Änderung § 65: neue Absatz 3 ist nicht akzeptabel und undefinierter Eingriff ins GG Art. 12br Absatz 4 ok, aber es darf nur eine Möglichkeit eingeräumt werden, denn eine Verpflichtung ist bei der unausgereiften und datenschutzrechtlich bedenklichen Technik unvorstellbar. br
Änderung § 69: Nein br
Aus der Uni Erfurt kommt die Anfrage wie an den anderen Unis mit der Übersetzung in Englische bei BA-Zeugnissen umgegangen wird. Dabei wurde festgestellt, dass es meist nur eines auf Antrag und dann auch noch schlecht Übersetztes gibt. Im Zuge der Internationalisiserung die erreicht werden soll ist man geschlossen der Meinung dass ein Zeugnis in Englisch Voraussetzung ist und auch weitere Exemplare kostenfrei ausgestellt werden müssen.